VGH Kassel: Regionalplan Südhessen 2000 ist nichtig
Pressemitteilung 22/2004 vom 30.07.2004
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2004-07-30>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Regionalplan Südhessen 2000 für nichtig erklärt. Die Landesregierung war nicht berechtigt, den von der Regionalversammlung beschlossenen Plan nachträglich abzuändern.
Durch heute bekannt gegebenen Beschluss vom 26. Juli 2004 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof den Regionalplan Südhessen 2000 in der Fassung der Genehmigung der Hessischen Landesregierung vom 14. November 2000 für nichtig erklärt.
Mit Normenkontrollantrag vom 2. Februar 2002 hatte sich die Stadt Flörsheim gegen den Regionalplan Südhessen 2000 gewandt und im Wesentlichen geltend gemacht, dass der Genehmigungsbeschluss, durch den die Landesregierung den von der Regionalversammlung Südhessen beschlossenen Plan inhaltlich verändert habe, rechtswidrig sei. Insbesondere wandte sich die Stadt Flörsheim dagegen, dass ihr durch den Genehmigungsbeschluss zum Regionalplan untersagt wurde, solche Flächen als Wohngebiete in Bebauungsplänen festzusetzen, die in einem gültigen Flächennutzungsplan bereits als Wohnbauland dargestellt sind, soweit diese Flächen im Siedlungsbeschränkungsbereich des Flughafens Frankfurt/Main liegen. Außerdem wandte sich die Stadt Flörsheim dagegen, dass in einer weiteren Nebenbestimmung zur Genehmigung der Landesregierung angeordnet wurde, dass der erforderliche Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main in einem Änderungsverfahren zum Regionalplan erarbeitet und verbindlich festgelegt werden solle, wobei die Vorgaben des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 zu beachten seien.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof lehnte den Normenkontrollantrag der Stadt Flörsheim zunächst im August 2002 mit der Begründung ab, der Regionalplan Südhessen 2000 sei keine Rechtsnorm und könne daher nicht im Wege einer Normenkontrollklage überprüft werden.
Diese Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht aufgehoben und die Sache an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen. Das Bundesverwaltungsgericht führte mit bindender Wirkung für den Hessischen Verwaltungsgerichtshof aus, dass die in einem Regionalplan enthaltenen Zielfestsetzungen im Sinne des § 3 Nr. 2 des Raumordnungsgesetzes Normqualität haben und als Angriffsziel einer Normenkontrollklage in Betracht kommen; der Hessische Verwaltungsgerichtshof müsse daher prüfen, ob die Planaussagen, gegen die sich die Stadt Flörsheim wende, Zielfestsetzungen im Sinne des § 3 Nr. 2 des Raumordnungsgesetzes enthielten.
Diese Rechtsfrage hat der 4. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in der nunmehr ergangenen Entscheidung vom 26. Juli 2004 bzgl. der Einschränkung der gemeindlichen Bauleitplanung in den ausgewiesenen Siedlungsbeschränkungsbereichen bejaht. Er hat darüber hinaus festgestellt, dass der Regionalplan Südhessen 2000 nicht rechtswirksam zustande gekommen seit, weil der Genehmigungsbeschluss der Landesregierung vom 14. November 2000 Nebenbestimmungen enthalte, die den von der Regionalversammlung Südhessen beschlossenen Plan inhaltlich veränderten, und zwar nicht nur unwesentlich, sondern auch in Bezug auf Ziele mit Normqualität. Zu derartigen inhaltlichen Veränderungen eines von der Regionalversammlung beschlossenen Planes sei die Landesregierung nicht befugt.
Einen weiteren Normenkontrollantrag der Stadt Offenbach gegen den Regionalplan Südhessen 2000 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof hingegen abgelehnt, weil sich die Stadt Offenbach lediglich gegen eine Planaussage gewandt hat, die keine Zielfestsetzung im Sinne des § 3 Nr. 2 des Raumordnungsgesetzes enthalte und der daher keine Normqualität zukomme.
In beiden Verfahren hat der Senat die Revision nicht zugelassen. Hiergegen kann noch Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhoben werden.
Aktenzeichen:
4 N 406/04 (Stadt Flörsheim am Main)
4 N 330/04 (Stadt Offenbach am Main)
Bundesverwaltungsgericht: Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld
Aber Einschränkung des Nachtflugbetriebs (PM vom 16.03.2006)
Von: @Bundesverwaltungsgericht <2006-03-16>
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld weitgehend abgelehnt. Allerdings muss beim Lärmschutz nachgebessert werden: so wurde weitgehendes Nachtflugverbot von 0-5 Uhr angeordnet und Verbesserungen bei den Außenbereichen gefordert. Standortwahl und Berücksichtigung von Naturschutzbelange sind nach Meinung des Gerichts korrekt. Mehr»
VGH Kassel: Bau der neuen Landebahn steht nichts entgegen
Pressemitteilung 22/2004 vom 15.01.2009
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2009-01-15>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat alle Eilanträge gegen den Sofortvollzug des Plans zum Flughafenausbau Frankfurt abgelehnt. Es soll aber keine Flüge in der Kernnacht geben. Mehr»
VGH Kassel: Ticona-Klage gegen Abflugrouten abgewiesen
Pressemitteilung des VGH zum Urteil vom 24.10.2006
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2006-10-24>
Der VGH Kassel hat die Klage der Ticona gegen die Abflugrouten über das Werk abgelehnt, wegen der generellen Bedeutung aber Revision zugelassen. Mehr»
VGH Kassel: Vorläufig keine Nachtflüge am Flughafen Frankfurt am Main
Pressemitteilung 23/2011 vom 11.10.2011
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2011-10-11>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat Eilanträge mit dem Ziel der Aussetzung der mit Eröffnung der neuen Landebahn geplanten Nachtflüge zwischen 23 und 5 Uhr am Frankfurter Flughafen genehmigt. Mehr»
VGH: A380-Werft im Bannwald kann gebaut werden
"Öffentliches Interesse" an der Werft wichtiger als Naturschutz
Von: @cf <2005-07-04>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Bau der A380-Werft am vorgesehenen Standort im Bannwald gebilligt. Der 12. Senat lehnte alle Klagen und Eilanträge gegen den Planfeststellungsbeschluss ab. Alles zum Urteil hier Mehr»
VGH Kassel: Musterklagen gegen den Bau der neuen Landebahn überwiegend abgewiesen
Neue Entscheidung über Nachtflüge erforderlich (PM vom 21.8.2009)
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2009-08-21>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main zum überwiegenden Teil abgewiesen. Erfolgreich war ein Teil der Musterklagen insoweit, als sie sich gegen einzelne Nachtflugregelungen richten. Mehr»
VGH Kassel: Die A 380-Wartungshalle darf gebaut werden
Pressemitteilung des VGH vom 28. 06. 2005
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof <2005-06-28>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat alle Klagen auf Aufhebung des Planfeststellungs-Beschlusses für die A380 Werft und alle Eilanträge abgelehnt: die A380-Halle darf gebaut werden. Eventuell wird es Auflagen für mehr Lärmschutz geben. Mehr»
IAGL sucht MusterklägerInnen gegen Flughafenausbau
Jetzt qualifizierte Einwendung erheben - später klagen!
Von: @cf <2005-01-20>
Das IAGL, der Klageverein des Bündnisses, sucht MusterklägerInnen gegen den Planfeststellungs-Beschluss zum Flughafenausbau. Wer später eine Musterklage führen will, sollte jetzt eine besonders qualifizierte Einwendung erheben. Interessiert? Melden Sie sich jetzt! Mehr»
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss? So geht es
Klagevereine unterstützen Musterkläger
Von: @[Klagevereine]
Wenn Sie als Privatperson gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen wollen, können Sie sich einem der Klagevereine anschließen. Mehr Informationen darüber hier Mehr»
Regionalversammlung genehmigt A380-Werft im Bannwald
Abweichung vom Regionalplan genehmigt, Sofortvollzug abgelehnt
Von: @cf <2004-11-06>
Die Regionalversammlung hat am 5.11.2004 beschlossen, dass Fraport die A380-Werft im Bannwald bauen darf. Ein Sofortvollzug wurde allerdings abgelehnt. Mehr»
A380-Werft: BVG entscheidet Anfang September
Fraport will mit Bannwaldrodung nicht vor dem 12.9. beginnen
Von: @cf <2005-08-18>
Fraport hat angekündigt, dass die Rodung des Bannwaldes für die A380-Werft nicht vor dem 12. September beginnen soll. Das Bundesverwaltungsgericht will bis dahin entscheiden, ob die Halle im Bannwald gebaut werden darf Mehr»
A380-Wald: Gnadenfrist für die Bäume !
Rodung des Bannwaldes für A380-Halle voraussichtlich erst im September
Von: @cf <2005-02-08>
Der Bannwald auf dem Gelände, auf dem die A380-Halle entstehen soll, wird in diesem Frühjahr nicht mehr gerodet. Der VGH Kassel wird nicht mehr rechtzeitig vor dem Beginn der "Schonzeit" für Bäume am 16. März über die Eilanträge gegen den Standort der Halle entscheiden können. Mehr»
VGH Kassel: Ausbaugegner setzen Einsicht in Verfahrensakten gerichtlich durch
Presseinformation Nr. 1/2006
Von: @(VGH Kassel) <2006-01-05>
Mit einem heute bekannt gegebenen Beschluss hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof dem Regierungspräsidium Darmstadt im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, mehreren Ausbaugegnern aus Sachsenhausen Einsicht in die Verfahrensakten zu dem Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main zu gewähren. Mehr»