Erörterungstermin - Bericht vom 13.03.2006
Letzte Diskussionen zum Thema Lärm
Von: @cf <2006-03-13>

Am Montag, den 13.03.2006, ging es zum Teil noch um die Punkte "Aktiver und Passiver Lärmschutz" und dann um TOP 5.11, Besonderheiten zum Schutzgut Mensch in der Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Diskussion brachte keine wesentlich neuen Erkenntnisse, jedoch zeigte sich, dass Fraport an vielen kleinen Punkten nachbessern müsste. Die Verhandlungsführung des RP erzeugte eine gereizte Stimmung und etliche kleinere und größere Konflikte. Spaß macht die Erörterung so wirklich nicht.

Der Bericht beruht am Vormittag auf einem Protokoll von Herrn Heuser, am Nachmittag auf einem kommunalen Protokoll, mit wenigen Änderungen und Ergänzungen der Redaktion.

Zu Beginn der Erörterung entschied Verhandlungsleiter Gaentzsch, dass Rechtsanwältin Fridrich und Rechtsanwalt Schröder noch zum Thema "Aktiver und Passiver Schallschutz" sprechen dürfen, da sie wegen Teilnahme an den Luftrechtstagen in Speyer zu diesem Tagesordnungspunkt nicht da gewesen waren. Andere Anwälte und Einwender erhielten trotz Protesten kein Rederecht mehr [die Rednerliste zum vorherigen Punkt war am Freitag abend - nach den Privateinwendern - gerade abgearbeitet worden, nachdem das RP rabiat aufs Tempo gedrückt hatte, dann hatte man den Punkt geschlossen].

Passiver Schallschutz unbeliebt?

Rechtsanwältin Fridrich führte aus, passiver Schallschutz allein sei nicht ausreichend, da man im Freien damit keinen Schutz erreichen könne. Spezialprobleme wie denkmalgeschützte Häuser seien in der Abwägung zu berücksichtigen. Bei geschlossenen Fenstern sei der Schlaf eingeschränkt, die Lüftungsanlagen wiesen Mängel auf (z.B. störende Lüftergeräusche). Passiver Schallschutz werde daher von den Betroffenen abgelehnt. Eine explizite Analyse der Betroffenheit der Personen, die von passiven Schallschutzmaßnahmen berührt werden, sei in den Unterlagen nicht vorgenommen worden. Unklar sei, was ein Wohnraum, was ein Schlafraum und was ein Gästezimmer ist und wie eine Regelung zum passiven Schallschutz für die unterschiedliche Nutzung der Räume getroffen werden solle.

Schallschutz in Schulen und Kitas

ZRM-Gutachter Dr. Maschke hielt dann einen Vortrag zu passiven Schallschutzmaßnahmen an Schulen, Kindergärten und Altenheimen. Er zitierte die Richtwerte aus G12.1, S. 169. Notwendigkeit für Schallschutz werde nur dann gesehen, wenn die dort genannten Werte bei geschlossenen Fenstern überschritten würden. Für die Differenz von Außen- und Innenpegel werde 15 dB(A) angenommen. Fluglärm strahlt aber punktförmig von oben ein, Straßenlärm dagegen als Linie von unten, führte Maschke aus. Die Außenwand wirke für die verschiedenen Lärmquellen unterschiedlich dämmend je nach Richtung der Schallquelle (dazu hat er eine Untersuchung nach der Monte-Carlo Methode durchgeführt). Für Fluglärm ergebe sich daraus, dass die Dämmwirkung der Fenster nicht mit den üblichen 15, sondern nur mit 13 dB(A) gerechnet werden dürfe.

Zu den Feststellungen der Gutachter "geschlossene Fenster, nur Stoßlüftung" sei genug, sagte Maschke, die RANCH-Studie, die in mehreren europäischen Ländern jüngst durchgeführt wurde, zeige deutlich, dass Lärm die Leistungsfähigkeit von Kindern deutlich senkt. Angesichts der Ergebnisse sei ein Innenwert von 40 dB(A) für Schulen wirklich kein ambitionierter Wert, 36 dB(A) seien anzustreben. Die Mittelungen über die gegensätzlichen Betriebsrichtungen sei unzulässig. Was während der lärmbelasteten Unterrichtszeit nicht aufgenommen werden könne, sei nicht nachzuholen; der Lernstoff werde nicht wiederholt, wenn mal kein Fluglärm herrsche. Hier werde der Unsinn der Mittelung aus den beiden Betriebsrichtungen besonders deutlich. Die geistige Leistung sei auch von der Luftqualität abhängig. Hygienische Qualität werde nach der "Pettenkoferzahl" (Kohlendioxidanteil) ermittelt. Dazu gebe es eine Berliner Studie an 40 Schulen. Je schlechter der Wert, umso größer seien die Beeinträchtigungen. Ein genügender Luftaustausch sei durch gekippte Fenster nicht zu erreichen. Maschke verlangte die Anwendung der 100/100-Regel für Schulen und Kindertagesstätten. Er zeigte eine Karte mit drei Schulen aus Rüsselsheim: Ist-Zustand 64, 61,3 und 57 dB(A). In Königstädten 62,1 und 61,3 dB(A). Anhand einer Tabelle zeigte er die Unterschiede der Berechnungen zwischen der von Fraport gewählten Realverteilung und der 100/100-Regelung.

Für Kindertagesstätten sei mindestens der für die Schulen geforderte Wert, oder noch weniger, einzusetzen, fuhr Maschke fort. Dort seien die Ruhezeiten (regelmäßiger Mittagsschlaf) besonders schutzwürdig. Man könne nicht sagen, wenn die Kinder diese Woche nicht schlafen können, sollen sie das in der nächsten Woche nachholen, wenn es ruhiger ist. Nur die 100/100-Regelung berücksichtigte das. Die Luftqualität sei auch hier besonders wichtig. In G12.1 und 2 finde sich dazu nichts. "Woher nehmen die Gutachter das Recht ohne Kenntnis der vorhandenen Studien ihr Urteil zu fällen?", fragte er und zitierte eine Studie aus den USA (Ferng et al. 2000) zu den Folgen ungenügender Lüftung. Fazit: Kinder sollten nicht in Räumen mit geschlossenen Fenstern schlafen, besonders nicht mehrere. Maschke forderte die Einhaltung eines Dauerschallpegels in Kitas von 30 dB(A) (keine Mittelung über die beiden Betriebsrichtungen). Die tatsächliche Situation ergebe z.B. Werte von 64,4; 63 und 61,1 dB(A) an Kitas in Rüsselsheim. Beim Ausbau würden sich wesentlich höhere Werte ergeben.

Alte Menschen besonders schützen

Altenheime und Pflegeheime würden in der Synopse unterschieden. Es sollten in Altenheimen die "normalen" Werte für Erwachsene gelten, was aber den gesundheitlichen Verhältnissen bei Älteren nicht gerecht werde. Im Alter treten insbesondere gehäuft Schlafstörungen auf, die ein eigenes Krankheitsbild darstellen: Längere Phasen mit leichtem Schlaf, Abnahme der Tiefschlafphasen, verminderte Zeit des Schlafes während der Bettruhe, vermehrte nächtliche Wachperioden. In Seniorenwohnzentren sei deshalb ein besonderer Schutz des nächtlichen Schlafs erforderlich. Der Dauerschallpegel dürfe dort 30 dB(A) nicht überschreiten. Realität in Rüsselsheim sei 47 und 51 dB(A) nachts. Erforderlich wären Schallschutzmaßnahmen an mindestens vier Altenheimen. Zusammenfassend sagte Maschke, die Aussage der Gutachter, ausreichender Schallschutz sei bei geschlossenen Fenstern zu erreichen, sei lärmmedizinisch nicht zu begründen.

Rechtsanwältin Fridrich zeigte Stadtpläne mit der Lage von Kitas, Schulen und Altenheimen in Rüsselsheim und Königstädten. Sie wies auf den Gesamtlärm hin, der durch die Nähe zu Autobahnen usw. entstehe. Selbst in bisher noch nicht so stark belasteten Schulen werde die Lärmbelastung bei einem Ausbau auf ein nicht hinzunehmendes Maß ansteigen. Nicht berücksichtigt worden sei in den Gutachten der Fraport, dass an 7 Schulen ganztägige Betreuung (von 7 bis 16.30 Uhr) stattfinden. Die längeren Aufenthaltszeiten gegenüber den normalen Schulzeiten von 8 bis 13 Uhr seien nicht berücksichtigt worden. Übergeordnete Ziele, z. B. eine bessere Integration von Kindern mit Migrationshintergrund (hoher Anteil) würden durch die Lärmbelastung in Frage gestellt. Die Kommunikation mit Kindern, für die Deutsch eine Fremdsprache ist, werde durch den Fluglärm deutlich erschwert. Ähnlich sei es auch in Bischofsheim bei den dortigen Kitas und Schulen.

Es sei auch zu berücksichtigen, sagte Fridrich weiter, dass die Kitas inzwischen nicht nur zum Spielen da sind, sondern ihnen ein wesentlicher Auftrag an der frühkindlichen Bildung zugewiesen wurde, der auch auf die Anforderungen in den Schulen vorbereiten soll. Die Definitionen der Fraport für die unterschiedlichen Einrichtungen für ältere Menschen seien unklar und damit auch die Zuordnung des erforderlichen Schutzes. Der unterschiedliche Zustand der zum Teil alten Bausubstanz sei nicht betrachtet worden. Das Konzept der Vorhabensträgerin sei nicht nur unzureichend, sondern gehe auch von falschen Voraussetzungen aus.

Herr Gaentzsch vermutete, dass Fraport nicht auf die Vorträge eingehen wolle. Es seien aber für die Anhörungsbehörde neue Gesichtspunkte erkannt worden. Gaentzsch zweifelte an der Notwendigkeit von besonderen Maßstäben für Kinder mit Migrationshintergrund. Er bat Fraport um Stellungnahme zum von Dr. Maschke vorgetragenen Differenzwert von 13 dB(A) für gekippte Fenster Stellung nehmen, ebenso zu der Frage, welche Werte für welche Innenräume gelten sollten und wie Schallschutz wirksam für einzelne Räume hergestellt werden könne, ohne das ganze Haus damit zu versehen.

Gaentzsch bekräftigte dann noch einmal, dass weitere Eintragungen auf der Rednerliste nicht mehr berücksichtigt würden, weil die Redner nicht in Speyer gewesen seien. Herr Faulenbach da Costa und Rechtsanwalt Haldenwang beschwerten sich über die Handhabung der Geschäftsordnung. Es sei nicht absehbar gewesen, dass der Tagesordnungspunkt Freitag abend kurz vor 19 Uhr abgeschlossen werde. Gaentzsch wies die Beschwerden schroff zurück und bestand auf seinem Vorgehen und einer halben Stunde Redezeitbegrenzung.

100/100-Regel unzumutbare Belastung für Fraport

Nach der Pause nahm Fraport Stellung zum letzten Vortrag. Herr Lurz wies den Ausdruck "moderne Käfighaltung" als unangemessen zurück. Die vorgesehenen Werte garantierten eine angemessene Lebensgestaltung. Es gebe nach der Rechtsprechung keinen Anspruch auf Schlafen bei geöffneten Fenstern. Bei den bisher im Rahmen des Schallschutzprogramms eingebauten 9.000 Lüftern gebe es keine nennenswerten Beanstandungen. Für die Aufenthaltsräume (Wohn- und Arbeitszimmer) würde nur dann Schallschutz angeboten, wenn die Werte aus dem lärmmedizinischen Gutachtens überschritten würden. Es gebe unterschiedliche Vorgaben für die Schlafräume und für tags und nachts. Die von Maschke genannte Differenz von 13 dB(A) für gekippte Fenster sei nicht angemessen, die 15 dB(A) seien von den Gerichten bestätigt. Die DLR-Studie gehe sogar von 18 dB(A) aus. Für die Schulen werde die 100/100-Regelung abgelehnt. Bei den Ermittlungen wären Über- und Unterschreitungen beachtet worden. Die höheren Werte lägen ja länger vor als der Unterricht dauere [höhnisches Lachen im Saal.] Aus den Berliner Untersuchungen seien keine Folgerungen für Frankfurt abzuleiten. Mehrfache Stoßlüftung könne die Luftwerte sehr wohl im zulässigen Bereich halten. Die 100/100-Regelung führe zu einer unzulässigen Belastung der Vorhabensträgerin. Es sei unverständlich, dass Rüsselsheim erst jetzt die Übernahme von Schallschutzmaßnahmen beantragt habe. Die von Fraport vorgesehenen Maßnahmen seien ausreichend.

Dr. Maschke erwiderte hierauf, die Besonderheiten des Fluglärms seien bisher bei der Pegeldifferenz zwischen gekippten und geschlossenen Fenstern nicht berücksichtigt worden. Bei den Messungen der DLR gäbe es viele Probleme. Bei Messung direkt am Fenster und zwei Meter davor (Freifeldpegel) gebe es bereits einen Unterschied von 3 dB(A). Die DLR-Messungen seien unbrauchbar, weil sie nicht definierten, was gemeint sei. Angaben zum Anstrahlungswinkel des Lärms und den raumakustischen Verhältnissen seien von der der DLR nicht gemacht worden. Die seit Jahren unter Fachleuten geführte Diskussion werde dadurch gekennzeichnet, dass Fraport sie ignoriere, nichts dazu beitrage, sondern sich immer wieder auf die alten Werte beziehe. Maschke forderte die Anhörungsbehörde auf, sich mit den neuesten Untersuchungen auseinanderzusetzen.

Rechtsanwältin Fridrich berichtete, die Stadt Rüsselsheim habe Rückmeldungen über Probleme mit den Lüftungseinrichtungen. Die Stadt habe bisher keine Schallschutzmaßnahmen beantragt, weil sie damit ihre Rechtsposition in diesem Verfahren gefährde. Ungeklärt sei auch, wer die Betriebskosten für die Belüftungsanlagen tragen solle. Diese seien bei der Vielzahl der Schulräume erheblich. Fraport lehne die Übernahme ab, ebenso die Wartungskosten für z. B. Filter, Reinigung, Reparaturen. Den Mietern und Eigentümern werde durch die Festlegung auf bestimmte Räume verwehrt, ihre Wohnräume flexibel zu nutzen.

Eine typische Szene aus der Erörterung ...

Als zweiter "Nachzügler" sprach Rechtsanwalt Diederichsen für den abwesenden Rechtsanwalt Schröder. Fortwährend gab es dabei Konflikte über die Einhaltung der Tagesordnung und die Verhandlungsführung des RP, zu einer wirklichen Erörterung kam es nicht. Diederichsen verwahrte sich gegen den Zeitdruck. Heute seien 6 Monate Erörterungstermin herum. Den bezahlten Personen auf dem Podium sei es zumutbar, sich gerade des Themas Lärms in der gebotenen Breite anzunehmen. Das RP beharrte darauf, gewisse Punkte seien abgeschlossen und man müsse bei der Tagesordnung bleiben. Diederichsen fragte nach der ausstehenden Entscheidung über die "Nacherörterung"; diese wurde für später in der Woche angekündigt. Diederichsen kündigte an, die Einwender würden sich eine Verkürzung ihrer Rechte nicht gefallen lassen, man habe je extra ein Gerichtsverfahren dazu angestrengt. Was passieren werde, wenn das Bundesverwaltungsgericht bei der Entscheidung über den Flughafen Berlin-Schönefeld auch aktiven Schallschutz verlange? Herr Gaentzsch meinte, das seien Spekulationen: "Man kann das Erörterungsverfahren nicht bei allem was in der Welt geschieht, neu anfangen".

Aktiver Schallschutz müsse Vorrang vor passivem haben, meinte Diederichsen. Für Schulen wolle Fraport wolle für die Schulen in Flörsheim nicht einmal passiven Schallschutz gewähren. Fraport entgegnete, ihr Konzept sehe keine Maßnahmen für Schulen vor, weil die erforderlichen Lärmwerte auch ohne passiven Schallschutz erreicht werden könnten. Herr Gaentzsch versuchte hier, die Diskussion einzugrenzen. Diederichsen fuhr fort, Fraport wolle nicht ernsthaft passiven Schallschutz gewähren, sondern den Ausbau mit den geringsten möglichen Kosten durchziehen: "Was Fraport hier vorträgt und beantragt ist die blanke Unverschämtheit. Kinder können sich unter Ihrem Fluglärm nicht richtig entwickeln. Darauf gehen sie mit keinem Gedanken ein." In den Entwicklungsplänen und in der landesplanerischen Beurteilung werde aktiver und passiver Schallschutz gefordert, Fraport beschränke sich vollkommen auf den passiven Schallschutz. Vorgaben des Gesetzgebers interessierten die Fraport nicht im Geringsten. Es werde auch kein Nachtflugverbot geben. Im Entwurf eines neuen Bescheides des HMWVL sei nachzulesen, dass passiver Schallschutz nicht ausreiche, um gesunde Lebensverhältnisse zu gewährleisten und dies beziehe sich auf den Ist-Zustand. Trotzdem sei Fraport der Auffassung, dass im Ausbaufalle passiver Schallschutz ausreiche.

Nicht über jede Einzelheit sprechen

Erneut forderte Herr Gaentzsch hier auf, nur zur Tagesordnung zu sprechen, die genannten Gesichtpunkte seien schon vorgetragen worden. Diederichsen fragte konkret nach der "Villa Kunterbunt". Dort seien Pegel bis zu 79 dB(A) festgestellt worden - 70 Überflüge täglich, die alle Kriterien überschreiten würden. Er fragte, welche Maßnahmen des passiven Schallschutzes Fraport hier vorgesehen habe. Fraport: Keine! Gaentzsch meinte, diesen Fall würde die Planfeststellungsbehörde entscheiden, man könne jetzt nicht über jede Einzelheit sprechen, dies sei nicht zulässig. "Ihre eigene Tagesordnung sieht doch genau das vor", konterte Diederichsen, er spreche genau zur Tagesordnung. Gaentzsch redete sich heraus. Alles gerade Gesagte sei schon besprochen worden. Welche Werte anzuwenden seien, und ob es für Schulen und Kindertagesstätten Schallschutz geben solle, müsse die Planfeststellungsbehörde entscheiden.

Fraport mischte sich ein und meinte, man werde den nötigen Schallschutz ausgehend von geschlossenen Fenstern gewähren. In einzelnen Räumen herrschten aber unterschiedliche Schutzziele, hier müsste im Einzelfall vor Ort entschieden werden. Herr Gaentzsch sagte zu Diederichsen, Fraport könne jetzt dazu nichts sagen, weil ja die Werte noch nicht festgesetzt seien. Der sonst immer freundliche Rechtsanwalt Diedrichsen wurde langsam richtig böse: "Das lasse ich mir weder von Fraport noch von Ihnen bieten. Wir haben wegen Präklusion alles im Einzelnen einwenden müssen, jetzt sollen wir darüber nicht reden dürfen? Was sollen wir denn überhaupt bei dem Top erörtern?" Das RP sagte dazu, es sollten nur technische Details des passiven Schallschutzes erörtert werden, alles andere sei schon dran gewesen.

"Sie hindern mich daran, Ihnen zu vermitteln, was unsere Mandanten brauchen. Ich lasse mich von Ihnen nicht einschränken. Ich habe ganz andere Informationen als, was Sie mir erzählen", schimpfte Diederichsen. Gaentzsch gestand ihm schließlich 15 Minuten zu. "Ich lasse mich nicht beschränken. Die Einwendungen sind zu erörtern, nicht nur die Vorstellungen der Vorhabensträgerin", regte Diedrichsen sich weiter auf. Bisher sei bei seinem Mandanten nur über die Privateinwender gesprochen worden, er wolle jetzt über die lärmsensiblen Einrichtungen der Städte Flörsheim, Hattersheim, Okriftel und Eddersheim sprechen. Er stütze sich auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: bei Bemessung der Zumutbarkeit müssten auch die Vorbelastungen einbezogen werden. Nach kurzer Zeit gab Diederichsen jedoch auf und bedankte sich ironisch „für die geschätzte Aufmerksamkeit“: am RP-Podium unterhielt man sich und hörte ihm offensichtlich nicht zu.

Einwendungen von Offenbach

Rechtsanwalt Geulen (für Offenbach), der wegen Voranmeldung zu TOP 5.9 zugelassen wurde, betont das Recht der Einwender, einzelne Punkte erörtern zu dürfen. Es solle nichts wiederholt werden, sondern die Inhalte sollten weiter herausgearbeitet werden. Es gehe z. B. um die sog. Mediationsnacht. Nach dem Gesetz sei die Nacht von 22 bis 6 Uhr definiert. Eine Mediationsnacht kenne das Gesetz nicht. Wie wolle die Planfeststellungsbehörde über etwas entscheiden, was es von Gesetzes wegen gar nicht gebe? Zu den Vorbelastungen meinte Geulen, es werde ein gewisses Maß an Flugbewegungen unterstellt. Der Flughafen sei wie im Planfeststellungsbeschluss von 1971 genehmigt hinzunehmen, aber auch die erhöhten Ausnutzungen? Wie solle das bei einem solch großen Flughafen in einem sehr dicht besiedelten Raum beurteilt werden, der nur eine einzige und angezweifelte Betriebsgenehmigung habe? Der Unmut in der Bevölkerung hänge mit dieser Entscheidung zusammen: Zulässig ist mehr als damals genehmigt wurde. Nach dem Planfeststellungsbeschluss von 1971 seien 325.000 Flugbewegungen abwägungsrelevant, dies sei die Vorbelastung, welche zu Grunde gelegt werden müsse. Die unterstellte Vorbelastung werde in diesem Verfahren viel zu hoch angesetzt.

Ein Vertreter der Stadt Offenbach forderte einen Vorrang des aktiven Lärmschutzes. Die Anhörungsbehörde habe zu ermitteln, wie aktiver Schallschutz bei den verschiedenen Wetterlagen und den unterschiedlichen Betriebszuständen realisiert werden könne. Es sei nicht zu begründen, wieso für die Menschen in Berlin und München günstigere Werte gelten sollen als für die hier. Es könne auch nicht sein, dass die Nutzung der Wohnung von Fraport vorgeschrieben wird. Die Änderung der Nutzung einer Wohnung müssten einer Familie im Lauf des Lebens möglich sein. Das jetzige Lärmschutz-Programm der Fraport laufe jetzt aus, was komme danach? Der Lärm werde auch künftig wirken, solle der nicht mehr als entschädigungspflichtig gelten? Nur Schallschutzfenster nutzten nichts, auch die Dächer seien zu schützen.

Fraport wollte auf die meisten Punkte nicht eingehen. Wenn Fenster nicht zum Einhalten des vorgeschlagenen Schutzziels reichten, dann wären auch andere Maßnahmen zu übernehmen, z.B. am Dach. Herr Gaentzsch meinte, das CASA-Programm ersetze natürlich nicht den Planfeststellungsbeschluss. Die "Mediationsnacht" sei kein Nachtflugverbot, sondern eine vereinbarte Begrenzung des nächtlichen Fluglärms. Was oberhalb der Gesundheitsschäden liegt, sei nicht hinzunehmen, die Vorbelastung werde keine entscheidende Rolle spielen.

Einwendung der Lufthansa erörtern

Nach der Mittagspause sprach als erster Rechtsanwalt Baumann, der nach längerer Zeit wieder einmal bei der Erörterung war. Baumann forderte das Regierungspräsidium auf, ihm die Einwendung der Lufthansa zur Verfügung zu stellen. Falls dies nicht erfolge, müsse er Klageschritte ergreifen. Er wundere sich, dass noch immer keine Ausführungen zur tatsächlichen Kapazität vorliegen würden. Unzulässig sei es die Frage der technischen Kapazität offen zu lassen. Eine Höchstmengenbegrenzung könnte festgelegt werden. Jenseits des Prognosezeitraumes könne die Lärmbelastung der Betroffenen steigen. Zur Realisierung eines Nachtflugverbots müsse die bestehende Planfeststellung eingeschränkt werden. Aus seiner Sicht liege nichts vor, was einen Bedarf an Nachtflügen rechtfertigen würde. Falls solche Ausführungen in der Einwendung der Lufthansa enthalten sein sollten, dann wäre es jetzt erforderlich dies zu erörtern. Ohne ein Nachtflugverbot wäre der Flughafen weder raum- noch umweltverträglich, sodass eine Planfeststellung nicht erfolgen könne. Herr Faulenbach da Costa ergänzte, trotz Nachtflugverbot gäbe es entsprechend den Planfeststellungsunterlagen im Ausbaufalle mehr Nachtflüge als heute. Weiterhin gäbe es noch eine Generalklausel zur Gewährung von Ausnahmegenehmigungen. Es sei somit von 65.000 Flugbewegungen in der Nachtzeit auszugehen.

Baumann beantragte als Maßnahmen zum aktiven Schallschutz: die Landeschwellen sollten um jeweils 1.500 Meter verlegt werden. Die Startschwelle der 18 West solle um 1.200 Meter Richtung Süden verlegt werden. Der Anflugwinkel solle auf 3,4 Grad heraufgesetzt werden. Der Gleitpfad für die Landungen aus Betriebsrichtung 25 solle verlegt und an den Flughafen herangerückt werden. CDA als auch ein Offset-Anflugverfahren ("Curved approach") sollte eingeführt werden.

Neue DLR-Studie in Arbeit?

Rechtsanwältin Philipp-Gerlach sprach eine Studie der DLR an, die in Leipzig bei der Verhandlung zum Flughafen Berlin-Schönefeld vorgestellt wurde. In dieser Studie solle der gesamte Komplex Schlaf (Aufwachen, Schlafrhythmus etc.) umfassend untersucht werden. Das RP habe eine Recherche zugesagt, wer diese Studie in Auftrag gegeben habe. Das RP sagte dazu, weder man selbst noch das Ministerium noch Fraport hätten eine solche Studie in Auftrag gegeben. Philipp-Gerlach zitierte Herrn Basner (einer der Autoren der DLR-Studie) aus dem Protokoll. Basner habe dort erklärt, dass es eine Abschlussarbeit gäbe, wo er der Frage nachgegangen sei, welche Auswirkungen eine Verlagerung von Flugbewegungen auf Tagesrandzeiten habe. Sie befürchtete, die Studie werde später von der Behörde verwendet werden, ohne dass eine öffentliche Anhörung möglich sei, und beantragte Einsicht.

Zum Punkt Beteiligung des Bundes bei der Entscheidung über ein Nachtflugverbot kritisierte sie, dass sich das Bundesverkehrsministerium erst bei dem Vorliegen des Entwurfs eines Planfeststellungsbeschlusses zu dem beantragten Nachtflugverbot äußern will. Schon heute könnten viel mehr Maßnahmen zum aktiven Schallschutz gemacht werden. Sie vermute, dass Fraport diese Maßnahmen nicht ergreifen, um sich einen Lärm- einen Puffer für den Ausbau offen zu halten. Zum Thema passiver Schallschutz sagte Philipp-Gerlach, man müsse untersuchen, was man mit Häusern mache, die nicht in konventioneller Bauweise, sondern mit viel Glas (z.B. großen Wintergärten) gebaut seien. Hier sei das klassische Schallschutzfenster nicht anwendbar.

Rechtsanwalt Mehler sprach ebenfalls zu Top 5.9 und 5.10. Zu den Flugrouten sprach er die Südumfliegung an, die zu einer exorbitanten Lärmzunahme in Trebur und Nauheim führen würde. RP solle sich eine aktive Maßnahme überlegen, die dies verhindere. In der "Synopse" finde sich keine Differenzierung hinsichtlich der Betreuungszeiten in Schulen und Kindertagesstätten. Er zitierte aus der Stellungnahme des HLUG vom 31.03.2005, nach der der Schallschutz in der Nacht nach der lautesten Nacht zu dimensionieren sei. Dem schließe sich Mörfelden-Walldorf an. Fraport sagte zur Festlegung von Schallschutzmaßnahmen in Kitas, im Gutachten G 12.2 seien in einem ersten Schritt Kitas in eine Kontur einbezogen, für die passiver Schallschutz in Betracht komme. In einem weiteren Schritt seien Kitas einbezogen worden, für die ein Innenwert von 40 dB(A) gelte (mit Mittagsschlaf der Kinder). Bei diesen Kitas sei in einem weiteren Schritt festzustellen, ob in diesen Räumen auch Mittagsruhe angeboten werde. Damit war der Tagesordnungspunkt 5.10 endgültig beendet.

Besonderes zum "Schutzgut Mensch"

Danach begann der Tagesordnungspunkt 5.11, Besonderheiten zum Schutzgut Mensch in der Umweltverträglichkeitsprüfung. Das RP gab eine Einführung. In den schriftlichen Einwendungen sei vorgebracht worden, dass aus dem Gutachten G11 nicht hervorgehe, welche Gründe es zur Abgrenzung des Untersuchungsraums gegeben habe. Die relative Zunahme der Belastung werde ausgeklammert. Die Strukturdaten (Bevölkerungszahl) seien zweifelhaft und entsprächen nicht dem tatsächlichen Stand. Bei diesem TOP gehe es darum, dass spezifisch die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus G11 erörtert werden solle. So seien beispielsweise die Einwohnerzahlen aus G11 in der UVS verschnitten worden [wir haben es nicht verstanden ...].

Ein Anwalt ist frustriert

Rechtsanwalt Haldenwang, offensichtlich noch verärgert wegen Verweigerung des Rederechts am Vormittag, fragte nach der Definition des Tagesordnungspunktes. Das RP wiederholte die Definition aus dem vorherigen Absatz. Haldenwang schimpfte, es sei unklar, wo das Grundlegende zu den Besonderheiten des Schutzguts Mensch versteckt sei. "Der Mensch spielt weder in den Unterlagen noch in diesem Verfahren überhaupt eine Rolle. Ich war allerdings nicht immer da. Zum Glück habe ich noch einen Zweitberuf und freue mich über jeden Tag, den ich nicht in dieser Anhörung sitzen muss. Meine Unleidlichkeit kommt daher, dass der Mensch hier nicht berücksichtigt wird", schimpfte Haldenwang sichtlich frustriert. 1971 habe es eine ganz andere Abwägungssituation gegeben, damals sei es um eine Menge Wald gegangen. Jetzt gehe es um die Wirkung auf die Menschen. Man müsse den Menschen in der UVP betrachten, sich fragen, was die Nähe eines Flughafens für das Leben der Menschen bedeutet, welchen Einfluss es auf die Lebensqualität habe. Auch 1971 sei es schon um Lärm und Gesundheit gegangen, aber nur für die Startbahn West, und da sei die Situation in Ordnung gewesen. Man habe zugesichert, dass es keine weiteren Beeinträchtigungen des Lebensumfeldes der Menschen mehr geben werde. Man habe deshalb mit Mörfelden-Walldorf und Kelsterbach sogar Verträge geschlossen.

"Der Mensch ist eine Betrachtung in seiner aktuellen Situation wert, wo ist diese hier?" fragte Haldenwang weiter. Angesichts der Belastung z.B. in Raunheim sei die Frage, ob ein Zuwachs überhaupt noch möglich sei. Im Gutachten G11 komme der Mensch überhaupt nicht mit seiner Haben-Seite vor, höchstens als Zahl. Fraport ordne den Menschen allenfalls passiven Schallschutz zu. Dabei würde die 100/100-Regel aus der Mediation ignoriert, Fraport sage einfach, die Menschen müssten das schlucken. Er sehe nicht, dass im Gutachten G11 etwas über die UVS stehe. Das RP antwortete, in G11 finde man die Zahlen der Betroffenen und eine Abschätzung, wer betroffen sei. Haldenwang meinte, nach der Aufgabenstellung solle in G11 die Betroffenheit untersucht werden. G11 definiere die Betroffenheit aber nur nach der Synopse von Fraport und ignoriere alles andere. Es sei unklar, ob ein Nachtflugverbot angenommen sei oder nicht. An dieser Stelle gab es Ärger mit dem RP wegen Einhaltung der Tagesordnung. Jetzt hatte Haldenwang endgültig keine Lust mehr. "Immer wenn Sie nicht weiter wissen, greifen Sie zu Geschäftsordnungstricks. Entziehen Sie mir doch das Wort wenn Sie wollen. Es hat sowieso keinen Sinn, mit Ihnen zu erörtern, man vertut nur seine Zeit."

Keine Zukunft für Hattersheim?

Rechtsanwältin Hensel (für ZRM) schaffte es mit geschickter Verhandlung, einige Minuten Redezeit für den ZRM-Gutachter Dr. Maschke zum Thema Untersuchungsraum herauszuhandeln ("aber nur wenn es ganz konkret zur Tagesordnung in unserem Sinne ist, nicht allgemein! "). Maschke stellte dar, die fachplanerische Beachtlichkeitsschwelle bei Fluglärm sei bei 47 dB(A) (spätestens bei 50 dB(A)) zu sehen. Tags sei die Belästigung, nachts der Schlaf zu betrachten. Bei den 47 dB(A) gehe man von 15% stark Belästigten aus [Anmerkung: für uns hörte es sich so an, dass man diese 15% "Empfindlichen" ignoriert, weil die sich bei jedem noch so niedrigen Grenzwert immer noch anstellen würden - dem würden sicher etliche Betroffene nicht zustimmen!]. Hensel kritisierte danach Abweichungen bei den Bevölkerungszahlen zwischen den Angaben aus dem LEP-Änderungsverfahren und G 11. Nicht nachvollziehbar seien weiterhin die Daten der Beschäftigten in G11 am Beispiel Hattersheim (G11, Anlage II.6). Es werde dort ein Zuwachspotential, jedoch überhaupt kein Nachverdichtungspotential gesehen [Zwischenruf: "Hattersheim hat eben keine Zukunft!"]. Grünflächen würden erst ab einer Größe von 2 Ha berücksichtigt werden. An einer Konkretisierung der betroffenen Betriebe und Arbeitnehmer fehle es in G11. Fraport sagte, der Untersuchungsraum für G11 sei sehr früh festgelegt worden, als noch weitere Ausbaualternativen in Prüfung waren. Der Gutachter habe daher eher einen zu großen Untersuchungsraum zu Grunde gelegt.

Ein Vertreter der Stadt Offenbach fragte, ob davon auszugehen sei, dass in Niederdorfelden und Bad Vilbel die Planfeststellungsunterlagen hätten ausgelegt werden müssen. Das RP antwortete, es sei ein Unterschied, ob man zu G11 oder zum Auslegungsraum insgesamt spreche. Niederdorfelden und Bad Vilbel seien zwar Suchraum zur Wohn- und Wohnumfeldanalyse in G11 gewesen, es gebe aber keine für die UVS relevanten Auswirkungen in den beiden Kommunen. Der Einwender entgegnete, im Unterrichtungsschreiben des RP sei die 100/100-Regel für die Ermittlung des Untersuchungsraums gefordert worden. Das RP bestätigte, es sei richtig, dass der Raum nicht nach der 100/100-Regelung ermittelt worden sei. Hier liege eine Abweichung zum Unterrichtungsschreiben vor, worüber sich das RP Gedanken machen müsse. Es müsse geprüft werden, ob der Untersuchungsraum zu den Lärmauswirkungen eventuell neu, anders oder größer ermittelt werden müsse. Dies sei ein dem RP bekanntes Problem. Der Einwender empfahl die Lektüre der Stellungnahme des HLUG bezüglich der Erheblichkeitsschwelle von 23x55 dB(A) in der Nacht.

Auch Beamte und Pendler vom Lärm betroffen

Rechtsanwalt Fislake fordert Aufklärung über die genauen Standorte der Arbeitsstätten in Kelsterbach, für die in G11 im Planfall bei 930 Beschäftigten das Schutzziel "Kritischer Toleranzwert" und bei 638 der "Präventive Richtwert" überschritten würde. Es könne sich aus seiner Sicht um den Taubengrund handeln. Er wies darauf hin, dass es dort auch Wohnbevölkerung gibt, was in den Unterlagen offensichtlich nicht berücksichtigt worden sei. Fehlerhaft sei weiterhin, dass nur die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in G11 berücksichtigt worden seien. Hierunter fielen beispielsweise keine Beamten, die jedoch ebenfalls von Lärm betroffen seien. Auch die Pendler müssten Berücksichtigung finden, da in Frankfurt bis zu 250.000 Pendler arbeiten.

Nach der Kaffeepause antwortete Fraport auf einige Fragen. Beim Nachverdichtungspotential der Beschäftigten für Hattersheim sei man auf Null gekommen, da Fraport keine Angaben habe, dass bauliche Maßnahmen geplant seien. Beim Zuwachspotential handele es sich um neu geplante Gebiete. 1243 Beschäftigte sind hier für Hattersheim als Zuwachspotential ermittelt worden. Die 930 Beschäftigten in Kelsterbach, für die der präventive Richtwert erreicht wurde, würden sich im Wesentlichen auf das Gewerbegebiet Taubengrund und zum kleinen Teil auf Ticona beziehen. Im Taubengrund wohnten nach den Erkenntnissen der Fraport lediglich die Eigentümer der Arbeitsstätten. In G11 sei somit die Wohnbevölkerung nicht berücksichtigt worden, da beim Taubengrund nur von einem Gewerbegebiet ausgegangen worden sei. Rechtsanwalt Fislake forderte, den Sachverhalt neu aufzuklären.

Betroffene - stimmen die Zahlen?

Rechtsanwältin Hensel meinte, aus ihrer Sicht sei es auch ein Fall von Nachverdichtung, wenn ein bestehendes Unternehmen neue Arbeitskräfte einstellt. Es sei ein Mangel, dass eine Nachverdichtung nur dann gesehen werde, wenn eine bauliche Maßnahme erfolge. Fraport sagte dazu, solch eine Untersuchung habe Fraport nicht eingestellt. Nach Beschäftigungsprognosen sei nicht gefragt worden. Erst bei baulichen Maßnahmen handele es sich um eine Nachverdichtung mit Beschäftigungseffekten. Fraport habe sozialversicherungspflichtige Beschäftigte ermittelt, was für solch eine Untersuchung üblich sei. Rechtsanwältin Philipp-Gerlach sagte, es gebe Anhaltspunkte einer weiteren Aktualisierung der in G11 ermittelten Strukturdaten. Für Nachverdichtungs- und Zuwachspotential hätte aus ihrer Sicht eine Prognose erstellt werden müssen. Sie sah einen grundlegenden Fehler darin, dass in G11 lediglich Potentiale zu Grunde gelegt worden sind.

Rechtsanwalt Diederichsen sagte, das Zuwachspotenzial der Bevölkerung für Flörsheim müsse neu bestimmt werden, da seit dem Urteil des VGH zum Regionalplan wieder Siedlungsflächen in Flörsheim zur Verfügung stehen würden. Fraport antwortete, dies müsse noch überprüft werden. Die Daten stammten aber im Wesentlichen von den Kommunen selbst. Das RP kommentierte, diese Frage sei legitim. Wenn dies nicht berücksichtigt worden sei, müsse das nachgearbeitet werden. Diederichsen meinte weiter, auch die Überflüge über Wohngebiete müssten berücksichtigt werden. In den Unterlagen werde in B1.2 behauptet, dass Überflüge in einer Höhe von unter 250 Meter nicht stattfinden. Auf Seite 50 in G1 sei aber dann zu lesen, dass es in Flörsheim eine Überflughöhe von 245 Meter in einem Wohngebiet geben werde. Fraport wollte diesem Sachverhalt nachgehen.

"Sonstiges"

Zum Tagesordnungspunkt Sonstiges wurde gefragt, warum private Weiterbildungseinrichtungen beim Schallschutz nicht berücksichtigt worden sind. Fraport sagte dazu, es handele sich hier um Gewerbetreibende. Für Gewerbetreibende seien grundsätzlich keine Schallschutzmaßnahmen vorgesehen.

Der Punkt Lärm war damit vollständig abgeschlossen.

Sprüche des Tages:

  • "Der Mensch spielt weder in den Unterlagen noch in diesem Verfahren überhaupt eine Rolle".
    Rechtsanwalt Haldenwang
  • "Nach der bisherigen Rechtsprechung gibt es keinen Anspruch auf Schlafen bei geöffneten Fenstern ".
    Fraport [hier hat Fraport wohl leider recht, auch Ex-Bundesrichter Berkemann hat das gesagt!]


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