PFV-Einwendung - der richtige Inhalt
Wichtige Tipps für Ihre individuelle Einwendung
Von: @cf <2005-01-31>
Sie wollen eine individuelle Einwendung verfassen - was sollte darin vorkommen, damit die Einwendung gute Erfolgschancen hat? Allgemeine Tipps finden Sie hier.

Eine individuelle Einwendung zu schreiben ist nicht schwer. Damit Ihr Einwand auch gute Erfolgschancen hat, sollten Sie die folgenden Hinweise beachten:

Welche Inhalte gehören in die PFV-Einwendung?

Beim Planfeststellungsverfahren wird zwischen Ihren Interessen als Betroffener und den Interessen des Antragstellers bzw. der Allgemeinheit abgewogen.

In Ihrer Einwendung müssen Sie deshalb darlegen, wie und warum Sie durch den Flughafenausbau beeinträchtigt werden könnten. Dazu sollten Sie Forderungen stellen, wie die Beeinträchtigung abgewendet werden soll. In der Regel wird die Forderung lauten, den Antrag abzulehnen - schreiben Sie dies im Einleitungssatz.

Neben der Darstellung Ihrer Interessen können Sie auch die Interessen der anderen Seite bestreiten. Zum Beispiel können Sie argumentieren, dass gar kein überragendes öffentliches Interesse am Ausbau besteht, oder Sie können die Bedarfsprognose anzweifeln. Solche Einwände müssen gut begründet werden, um zu wirken, sie sind daher eher das Feld der Juristen. Als Meinungsäußerung können sie aber zusätzlich in jeder Einwendung erscheinen.

Auf Ihre persönliche Betroffenheit kommt es an!

Relevant ist für die Einwendung alles, was Sie persönlich (oder Ihre Kinder) beeinträchtigen könnte. Beschreiben Sie Ihre Befürchtung also nicht allgemein, sondern auf Ihre Person bezogen: ich befürchte Beeinträchtigungen meiner Gesundheit durch den Fluglärm.

Die wichtigsten Faktoren bei der persönlichen Beeinträchtigung sind Gefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit (im weiteren Sinn) und Beeinträchtigung Ihres Eigentums, allen voran der Wertverlust Ihrer Immobilie(n). Auch "weiche" Faktoren, wie verminderte Lebensqualität, Beeinträchtigung des Lebensumfeldes und Verlust von Freizeitmöglichkeiten zählen. Als Unternehmer können Sie auch Befürchtungen für Ihre Firma geltend machen.

Schreiben Sie alles auf, was Ihnen an drohenden Beeinträchtigungen einfällt - Sie können gar nicht genug Fantasie entwickeln! Besser ein Argument zu viel, als eines zu wenig. Denn was Sie jetzt nicht aufführen, können Sie später nicht nachschieben. Wenn sich ein Argument als nicht relevant herausstellt, schadet das nicht, die anderen werden trotzdem berücksichtigt.

Sie müssen Ihre Befürchtungen, z.B. für Ihre Gesundheit, nicht beweisen, in dem sie konkrete wissenschaftliche Untersuchungen zu diesem Thema nennen. Von einem Privateinwender kann ein solches genaues Fachwissen nicht verlangt werden. Es genügt, wenn Ihre Einwendungen plausibel sind - der gesunde Menschenverstand reicht aus!

Tipp:
Einwendungen, die auf den ersten Blick eher ungewöhnlich aussehen mögen, können sehr wirksam sein. Ihr wertvolles Rennpferd dreht jedesmal durch, wenn ein Flugzeug übers Haus donnert, und verliert deshalb in den Rennen nur noch? Das kann einen finanziellen Schaden für Sie bedeuten, für den sie Schadenersatz verlangen können. Mit einer solchen "sehr individuellen" Einwendung muss sich die Behörde auf jeden Fall speziell befassen.

Tipp:
Je konkreter fassbar ein Sachverhalt ist, desto mehr Wirkung hat die Beschwerde. Über die Überschreitung eines gesetzlich festgelegten Grenzwertes kann man nicht streiten, über die Frage, wieviel Belästigung man Ihnen zumuten will, sehr wohl. Bei der wichtigsten Wirkung des geplanten Flughafenausbaus, dem Fluglärm, herrscht zur Zeit kein allgemein anerkannter Konsens, eine Novellierung des Fluglärmgesetzes könnte hier neue Regeln festlegen. Schildern Sie Ihre individuelle Betroffenheit, darauf kommt es für Sie an. Einwendungen gegen nächtlichen Fluglärm sind besonders erfolgversprechend, weil hier schädliche Wirkungen für die Gesundheit schon nachgewiesen sind.

Tipp:
Allgemeine Befürchtungen (Sorge um die Natur, das Klima, Arbeitsplätze, die Region allgemein), die im Raumordnungsverfahren noch von Bedeutung waren, sind in diesem Verfahren für Privateinwender nicht relevant. Allgemeine Argumente können Sie trotzdem in relevanter Weise vorbringen, wenn Sie einen Bezug zu Ihrer persönlichen Situation herstellen. Schreiben Sie also nicht: ich befürchte, dass geschützte Tierarten aussterben könnten. Sondern: ich befürchte, dass meine Kinder und Enkelkinder diese geschützten Tiere nicht mehr sehen können!

Schauen Sie weit in die Zukunft !

Stellen Sie sich vor, wie der Flugverkehr in 10, 20 oder 30 Jahren sein wird (so gut Sie können) und welchen Belastungen sie dann ausgesetzt sein könnten. Ist die neue Bahn einmal ohne Auflagen genehmigt, dürfen darauf nämlich so viele Flüge abgewickelt werden, wie zur jeweiligen Zeit technisch möglich sein werden. Sie müssen alle möglichen Folgen schon jetzt abschätzen! Lassen Sie sich nicht von den Zahlen beeindrucken, die Fraport jetzt als Planung angibt. Hätten Sie (oder irgend jemand anderes) 1971 gedacht, dass heute 500 000 Flugbewegungen mit den bestehenden Bahnen abgewickelt werden können ? Als Obergrenze wurde damals die Hälfte davon angesehen. Von einer Million möglicher Flugbewegungen nach einem Ausbau auszugehen ist deshalb nicht unrealistisch. Fordern Sie, dass entweder alle Berechnungen auf der Grundlage der technisch möglichen Maximalkapazität durchgeführt werden, oder eine Beschränkung der Zahl der Flugbewegungen auf die von Fraport genannte Zahl im Planfeststellungsbeschluss.

Tipp:
Stellen Sie die Forderung, die Berechnungen zu den Ausbau-Wirkungen, z.B. beim Lärm, müssten mit der technisch möglichen Maximal-Kapazität gemacht werden. Diese wird sicher irgendwann erreicht! Oder fordern Sie, dass im Planfeststellungs-Beschluss die maximale Zahl der Flugbewegungen auf die von Fraport genannte Zahl beschränkt wird.

Denken Sie daran: Flugrouten können sich ändern !

Beachten Sie: die Flugrouten entscheiden darüber, wie stark Sie vom Fluglärm betroffen sind. Sie sind aber nicht Teil des Planfeststellungsbeschlusses. Was jetzt im Antrag angegeben wird, sind Schätzungen, wie die Routen bei Inbetriebnahme der Bahn sein könnten, bis ins Detail festgelegt ist nach Aussagen von Fluglotsen noch nicht einmal das. Später können Flugrouten ohne weiteres geändert werden - wenn Sie heute noch nicht oder nur wenig betroffen sind, kann das morgen ganz anders sein! Nach aktueller Rechtslage haben Sie bei Veränderung von Flugrouten kein Mitspracherecht. Wenn es technisch möglich erscheint, gehen Sie ruhig davon aus, dass eine Flugroute morgen über Ihrem Haus entlang geht, das ist schon genug anderen vor Ihnen passiert.

Sie wollen garantiert klagen ?

Dann müssen Sie unbedingt eine individuelle Einwendung schreiben. Lassen Sie sich am besten schon beim Formulieren der Einwendung von einem Anwalt beraten. Klagevereine (wie zum Beispiel das IAGL) helfen.


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PFV Landebahn Nordwest Öffentliche Auslegung der PFV-Unterlagen PFV-Einwendungen

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