ZRM: "Planfeststellungsbeschluss - Schnellschuss vor der hessischen Landtagswahl"
Keine ernsthafte Auseinandersetzung mit Argumenten der Einwender (PM vom 25.1.2008)
Von: @Initiative Zukunft Rhein-Main <2008-01-25>
Nach einer ersten Sichtung des Planfeststellungsbeschlusses zum geplanten Flughafenausbau fällen die in der Initiative "Zukunft Rhein-Main" (ZRM) kooperierenden Kommunen und Verbände ein wenig schmeichelhaftes Urteil

KREIS GROSS-GERAU / STADT MAINZ / STADT HOCHHEIM - "Schnellschuss vor der hessischen Landtagswahl" und "erkennbar mit heißer Nadel gestrickt": Nach einer ersten Sichtung der umfangreichen Planfeststellungsunterlagen zum geplanten Flughafenausbau fällen die in der Initiative "Zukunft Rhein-Main" (ZRM) kooperierenden Kommunen und Verbände ein wenig schmeichelhaftes Urteil. Seit der Zustellung Anfang Januar wird die vom hessischen Wirtschaftsminister Rhiel erteilte Ausbaugenehmigung, die insgesamt 23 Aktenordner umfasst, von den Fachleuten in den Verwaltungen rund um den Flughafen kritisch unter die Lupe genommen.

Schon jetzt sind bei der Prüfung, so Landrat Enno Siehr (Kreis Groß-Gerau), Oberbürgermeister Jens Beutel (Stadt Mainz) und Bürgermeisterin Angelika Munck (Stadt Hochheim) als Sprecher von ZRM, "bemerkenswerte handwerkliche Fehler" deutlich geworden. So fragt man sich bei ZRM zum Beispiel, ob denn die Offenlegung ihren eigentlichen Zweck erfüllen könne: "Denn aus den vorliegenden Unterlagen kann niemand erkennen, ob er vom geplanten Ausbau überhaupt betroffen ist!" Gerade darum aber gehe es bei einer Offenlegung - und deshalb müsse diese eigentlich mit dann vervollständigten Unterlagen wiederholt werden.

Beutel, Munck und Siehr fragen auch nach dem Sinn des aufwändigen Anhörungsverfahrens vor gut zwei Jahren: "„Bis jetzt jedenfalls ist an keiner Stelle zu erkennen, dass man sich im Planfeststellungsbeschluss ernsthaft mit den dort vorgebrachten Argumenten auseinandergesetzt hätte." Nach wie vor völlig lückenhaft seien auch die Aussagen zum Thema Naturschutz. Insgesamt, so ZRM, dränge sich der Eindruck auf, dass die Planfeststellungsbehörde überhaupt keine Abwägung der verschiedenen Argumente vorgenommen, sondern den Planfeststellungsbeschluss letztlich getreu der Vorgaben von Fraport formuliert habe: "Das wird juristisch zu klären sein."

Ende Februar läuft die Frist für die Erhebung von Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof ab. Und obwohl die Unterlagen noch nicht bis ins letzte Detail geprüft wurden, ist in den allermeisten Kommunen die Entscheidung für den Gang nach Kassel bereits gefallen. Dafür sieht man sich bestens gewappnet: "Wir gehen mit guten Argumenten in die kommenden juristischen Auseinandersetzungen", so Angelika Munck, Enno Siehr und Jens Beutel abschließend.

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