PFV Landebahn: zweite Anhörung
Von: @cf
Zweite Runde beim Planfeststellungsverfahren zum geplanten Flughafenausbau: ab dem 23. März 2007 werden die Unterlagen erneut ausgelegt, es können wieder Einwendungen erhoben werden. Informationen zur "ergänzenden Öffentlichkeitsbeteiligung" hier
 

"Ergänzende Öffentlichkeitsbeteiligung" - Hintergrund

Während des Erörterungstermins im Planfeststellungsverfahren zum Flughafenausbau im Winter 2005/2006 wurden die Pläne der Fraport und die Einwendungen dagegen ein halbes Jahr lang ausführlich diskutiert. Durch die guten Argumente der Anwälte und Gutachter der Initiative Zukunft Rhein-Main und anderer vom Ausbau betroffenen Kommunen, der Umweltverbände und nicht zuletzt der 127000 Einwenderinnen und Einwender konnten zahlreiche Fehler und Lücken in der Unterlagen der Fraport aufgedeckt werden. Die Planfeststellungsbehörde sah sich dadurch gezwungen, Fraport zur Überarbeitung der Unterlagen aufzufordern - zu groß wäre das Risiko gewesen, dass die Gerichte einen Planfeststellungsbeschluss aufgrund dermaßen unzureichender Unterlagen einkassiert hätten.

Insbesondere musste die Luftverkehrsprognose korrigiert werden: statt 660 000 Flugbewegungen im Jahr 2015 werden jetzt 700 000 Flugbewegungen im Jahr 2020 angenommen. Auf der Luftverkehrsprognose basieren fast alle Auswirkungsbetrachtungen (z.B. für Fluglärm und Schadstoffe), die deshalb ebenfalls überarbeitet werden mussten. Die Änderungen sind so gravierend, dass das Ministerium eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung für erforderlich hält. Aufgrund der geänderten Sachlage können nochmals Einwendungen erhoben werden. Dies ist ein großer Erfolg für die Ausbaugegner!

Letzte aktuelle Nachrichten

30.05.2007:
Nach Angaben des Ministeriums wurden in der zweiten Rund der Anhörung etwa 23 000 Einwendungen abgegeben. Insgeamz sind das 150 000 Einwendungen fefen den Flughafenausbau!


Auslegung der Planfeststellungs-Unterlagen [abgeschlossen!]

Die Planfeststellungsunterlagen werden im Zeitraum vom

23. März 2007 - 23. April 2007

in 63 Kommunen zur Einsicht für die Bürgerinnen und Bürger ausgelegt. Die Auslegung erfolgt in allen Kommunen, in denen die Unterlagen auch bei der ersten Anhörung schon ausgelegt waren, und zusätzlich in Bad Vilbel, Bickenbach, Dieburg, Mühltal, Niederdorfelden und Seeheim-Jugenheim. Die Unterlagen sind zur Information auch im Internet verfügbar (siehe unten).

Einwendungsfrist [abgeschlossen!]

Die Einwendungsfrist für Privatpersonen läuft vom

23. März 2007 bis zum 7. Mai 2007.

Die Einwendungen müssen bis dahin beim

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
- Projektgruppe Flughafen -
Standort im Regierungspräsidium in Darmstadt
Wilhelminenstraße 1 - 3
64283 Darmstadt
eingegangen sein.
Einwendungen, die vor dem 23. März oder nach dem 7. Mai eingehen, sind ungültig !

Einwendungen erheben kann jeder, der durch die Änderungen in den Unterlagen erstmalig betroffen oder stärker als bisher betroffen ist. Alle im Verfahren schon erhobenen Einwendungen bleiben weiterhin gültig.

Organisatorische Informationen


Informationen zu Einwendungen

Grundsätzliches zu Einwendungen in der "ergänzenden Öffentlichkeitsbeteiligung" finden Sie im Artikel "Einwendung erheben - wie mache ich das? (2. Anhörung)". Neu-Einwender finden dort auch Verweise auf inhaltliche Informationen aus der letzten Anhörung.

Informationsmaterial und Unterlagen

Die neuen Planfeststellungsunterlagen wurden bereits jetzt von Fraport ins Internet gestellt. Eine besser aufbereitete Version findet man bei BI Eppstein. Dort gibt es auch die "alten" Planfeststellungsunterlagen zum Vergleich.

Der Anhörungsbericht des Regierungspräsidiums von der Hauptanhörung enthält die derzeit bekannten Argumente gegen den Flughafenausbau, die während der Erörterung vorgebracht wurden.


Themen hierzuAssciated topics:

PFV-Einwendungen PFV Landebahn Nordwest Öffentliche Auslegung der PFV-Unterlagen

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