Einwendung erheben - wie mache ich das? (2. Anhörung)
Wie erhebe ich eine Einwendung bei der erneuten Anhörung zum Flughafenausbau?
Von: @cf <2007-03-10>
Einwendung gegen den Flughafenausbau - aber wie? Hinweise zur Einwendung in der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie hier - speziell für "neue" Einwender.
Handeln Sie jetzt. Denn: Ohne Einspruch kein Anspruch!

WER kann eine Einwendung machen?

Alle, die vom Flughafenausbau nach den neuen Unterlagen erstmalig oder stärker als bisher betroffen sind, können mitmachen. Es spielt keine Rolle, ob die Unterlagen in Ihrem Wohnort ausgelegt sind oder nicht.

Jedes Mitglied Ihrer Familie kann eine eigene Einwendung machen, auch jedes Kind. Für minderjährige Kinder machen Sie dies als gesetzlicher Vertreter.

Einwendung - WANN? Terminsache!

Am Montag, den 23.März 2007 beginnt die Einwendungsfrist zur "ergänzenden Öffentlichkeitsbeteiligung" im Planfeststellungsverfahren zum Flughafenausbau Frankfurt - Bau einer neuen Landebahn. Bis zum 7. Mai 2007 muss Ihre Einwendung beim Regierungspräsidium Darmstadt vorliegen.
Alle Einwendungen, die vor dem 23. März oder nach dem 7. Mai beim RP eingehen, sind ungültig!

WIE kann ich eine Einwendung machen?

Sie haben zwei Möglichkeiten, eine Einwendung zu machen:

1. Persönlich formulierter Brief

Sie kennen sich aus und haben viele gute Argumente gegen die Ausbau-Pläne? Sie wollen ihre ganz speziellen Probleme mit dem Ausbau vorbringen? Sie leiden schon jetzt sehr unter dem Flugverkehr und wollen Ihre Betroffenheit der Behörde ganz deutlich machen? Dann schreiben Sie Ihre ganz individuelle Einwendung selbst!

Eine feste Form ist nicht vorgeschrieben, handschriftlich genügt. Enthalten sein müssen Name und Adresse und die Unterschrift. Ab geht die Post!

Weitere Hinweise zum Inhalt der Einwendung finden Sie weiter unten im Abschnitt "Was muss in der Einwendung enthalten sein".


4. Fertige Schnelleinwendung unterschreiben

Wenn Sie wenig Zeit haben, aber trotzdem Ihren Protest gegen die Ausbaupläne ausdrücken wollen, unterschreiben Sie einfach eine vorbereitete "Schnelleinwendung". Die Kutzeinwendung der Initiave Zukunft Rhein-Main kann durch Ankreuzen und Zufügen individueller Einwände auf die persönliche Situation angepasst werden:

-> Schnelleinwendung der ZRM zur "ergänzenden Öffentlichkeitsbeteiligung" zum Download

Eine noch kürzere Schnelleinwendung (eine Seite) finden Sie beim IAGL (dem Klageverein der Bürgerinitiativen) oder beim BUND. Speziell für Einwender aus dem Main-Kinzig-Kreis gibt es eine Kurzeinwendung von RA Moeller-Meinecke:

WOHIN mit der unterschriebenen Einwendung?

Sie können Ihre Einwendung per Post an das RP senden oder direkt beim RP in den Briefkasten werfen. Adresse: (Achtung, geändert gegenüber dem letzten Verfahren!)

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
- Projektgruppe Flughafen -
Standort im Regierungspräsidium in Darmstadt
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt

Wenn sie 100 Prozent sicher gehen wollen, dass Ihre Einwendung fristgerecht ankommt (z.B. wegen geplanter Klage), schicken Sie den Brief als Einschreiben mit Rückschein. Sicherheitshalber 3 Tage Postlaufzeit kalkulieren!

WAS muss in der individuellen Einwendung enthalten sein?

Die Einwendung ist nicht an eine feste Form gebunden und kann auch mit der Hand geschrieben sein. Auf jeden Fall müssen Name, Adresse und die Unterschrift enthalten sein. Bei Einwendungen von minderjährigen Kindern sind auch die Unterschrift(en) aller Erziehungsberechtigten erforderlich.

Wenn Sie bereits in der ersten Anhörung eine Einwendung erhoben haben:

Damit Ihre erneute Einwendung als "ergänzende Einwendung" berücksichtigt wird, müssen Sie ausführen, dass Sie aufgrund neuer Daten in den Unterlagen stärker betroffen sind als bisher. Im allgemeinen dürfte das durch die höhere geplante Zahl an Flugbewegungen erfüllt sein. Schreiben Sie also zu Beginn einen Satz der Art

"... aufgrund der neuen Prognosen wird es zu einer Erhöhung der Fluglärmauswirkungen kommen, die mich zusätzlich zu der in der ersten Einwendung geltend gemachten Lärmbelastung noch stärker belasten wird. Im Übrigen gehe ich davon aus, dass die in den geänderten Planfeststellungsunterlagen enthaltenen Fluglärmbetrachtungen fehlerhaft und unvollständig sind und daher die zukünftige Betroffenheit nicht erkennbar ist."


Der zweite Satz hilft z.B. gegen die Fälle, in denen die von Fraport angegebene Fluglärmbelastung trotz der höheren Zahl an Flugbewegungen konstant bleibt oder sogar geringer wird, weil z.B. andere Flugrouten-Belegungen angenommen werden. Das müssen Sie nicht glauben! Flugrouten und deren Belegung können sich schnell ändern, und mehr Flüge bedeuten mehr Belastung. Außerdem ist nach wie vor damit zu rechnen, dass die technische Kapazität mit der Nordwestbahn bei 900 000 Flugbewegungen kiegt und dass diese auch irgendwann einmal erreicht werden.

Nach der Einleitung kann man nähere Ausführungen zur Betroffenheit anhand der neuen oder geänderten Daten in den Unterlagen machen und/oder sich auf seine alte Einwendung beziehen.

Auch jetzt gilt: wenn Sie schon jetzt sicher sind, dass Sie gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen wollen, sollten Sie bei Erstellung Ihrer Einwendung einen Anwalt oder Experten hinzuziehen, damit auch alles juristisch korrekt formuliert ist und nichts Wichtiges vergessen wird.

Wenn Sie erstmalig betroffen sind:

Schreiben Sie zu Beginn, dass Sie sich von den Ausbauplänen (jetzt erstmalig) betroffen fühlen und beantragen Sie, den Planfeststellungsantrag der Fraport abzuweisen. Danach schildern Sie Ihre persönliche Betroffenheit. Der Einspruch kann mit jeder Menge von Sachargumenten und wissenschaftlichen Beweisen unterlegt sein - muss aber nicht. Ihre Befürchtungen müssen nur plausibel sein. Auch wenn Sie sehr emotional formulieren, wie sehr Sie unter den Auswirkungen des Ausbaus leiden (werden), verfehlt das seine Wirkung nicht. Lassen Sie Ihre Fantasie spielen - wie könnte der Flugverkehr in 20 Jahren aussehen und wie wären Sie dann davon betroffen?

Mehr zum Inhalt Ihrer Einwendung finden Sie in den folgenden Beiträgen, die zur ersten Anhörung erstellt worden, aber noch weitgehend aktuell sind. Einzelne Probleme, z.B. das "Risiko Ticona", sind durch den Deal der Fraport mit Ticona entfallen, die allermeisten Probleme sind aber (leider!) noch da:

Wer es ganz genau wissen will, kann den "Anhörungsbericht" des Regierungspräsidiums (Bericht von der ersten Anhörung) studieren. Dort finden sich viele gute Argumente gegen den Flughafenausbau.


Themen hierzuAssciated topics:

PFV Landebahn Nordwest PFV-Einwendungen Einwendungsfrist Zukunft Rhein-Main (ZRM)

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