Planfeststellungsverfahren zum Flughafenausbau: Unterlagen liegen aus
Pressemitteilung der Stadt Dietzenbach vom 11.01.2005
Von: @Stadt Dietzenbach <2005-01-12>
Vom 17. Januar bis zum 16. Februar 2005 liegen im Rathaus der Kreisstadt Dietzenbach, 3. Stock, Zimmer 325, die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren für den geplanten Ausbau des Frankfurter Flughafens aus. Die Unterlagen können in diesem Zeitraum von allen Bürgerinnen und Bürgern zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag: 8-13 Uhr und 14-16 Uhr
Dienstag: 8-13 Uhr und 14-18 Uhr
Mittwoch: 8-13 Uhr und 14-16 Uhr
Donnerstag: 8-13 Uhr und 14-18 Uhr
Freitag: 8-13 Uhr

Als besonderer Service der Stadt liegt ein Exemplar der Unterlagen zusätzlich in der Stadtbücherei aus und kann dort zu den normalen Öffnungszeiten (Mo. u. Do. 14.00 bis 19.00 Uhr, Di. 14.00 bis 17.00 Uhr, Mi. u. Fr. 9.00 bis 14.00 Uhr) eingesehen werden.

Das Regierungspräsidium Darmstadt weist darauf hin, dass es gestattet ist, sich aus den Unterlagen Notizen zu machen. Die Kreisstadt Dietzenbach bietet als zusätzlichen Service an, dass auf einem eigens für diesen Zweck zur Verfügung gestellten Kopierer A4- Kopien gegen Kostenerstattung gemacht werden können.

Während des Auslegungszeitraums und bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, d.h. bis einschließlich 2. März 2005, 24 Uhr, kann jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, schriftlich Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Einwendungen können direkt beim Regierungspräsidium in Darmstadt eingereicht werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Einwendungen im Rathaus der Kreisstadt Dietzenbach abzugeben, wo sie gesammelt und fristgerecht an das Regierungspräsidium weitergeleitet werden.

Mit der Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens tritt die Entscheidung über den Ausbau des Flughafens in eine entscheidende Phase. Die Stadtverwaltung ist dabei, die Unterlagen zu sichten und wird in den kommenden Wochen eine Stellungnahme erarbeiten, die fristgerecht an das Regierungspräsidium versandt wird. Auch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sollen nicht darauf verzichten, sich ihre Rechtsposition zu sichern, da nur diejenigen, die jetzt Einwendungen erheben, evtl. später auch klagen und Entschädigungsansprüche erheben können.
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Dietzenbach Stellungnahme PFV Landebahn Nordwest

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